B O N N S O U N D
Ton- und Lichttechnik

A G B
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)



Allgemeines:

Der Auftraggeber muss bei der Anmietung mind. 18 Jahre alt sein. Der Auftraggeber weist sich durch einen gültigen Personalausweis aus. Eine Kaution ist nicht vorgesehen. Die Firma F. Scheeben - BonnSound kann sich jedoch eine Kautionszahlung vorbehalten. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes zurückerstattet.

1. Mietzeit & Zahlung

Die Mietzeit beginnt bei Auslieferung durch uns und endet bei Abholung der Firma F. Scheeben - BonnSound. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder auf Rechnung. Soweit gegen Rechnung geliefert wird, ist diese innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserstellung zur Zahlung fällig.
Die Mietzeit beträgt max. 24 Stunden.

2. Preise

Alle unsere Mietpreise sind in Euro und zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. von 19 %.
Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des Mietgegenstandes werden, wenn nicht anders schriftlich vermerkt, gesondert berechnet.

2.1. Mietrabatte

Wenn Sie Mietgeräte über einen längeren Zeitraum benötigen, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot darüber.

3. Annulierungskosten

Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurück, so werden nachstehende Gebühren berechnet.
Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Betrages.
Rücktritt bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Betrages.

4. Gefahrenübergang und Haftung

Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Auftraggeber über.
Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Auftraggebers befindet, haftet der Auftraggeber für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Auftraggeber haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen.
Bei Diebstahl einer unserer Gegenstände haftet der Mieter und ist verpflichtet, uns sowie die örtliche Polizeibehörde sofort nach Bemerken des Diebstahles zu benachrichtigen.
Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zusage untersagt.
Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Equipment und Personals erhoben werden, haften wir nicht.

5. Rückgabe der Mietsache

Der Auftraggeber hat den Mietgegenstand in dem selben Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, der vom Auftraggeber verursacht wurde, trägt der Auftraggeber die Kosten eines Ersatzgerätes.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Bonn.